Unterlagen zur konstituierenden Versammlung und 1. Delegiertenversammlung vom 23. Juni 2015

Protokoll

Begleitbrief

Einladung und Traktanden

Beilagen Teil 1: Konstituierende Versammlung

Stimmkraft der Gemeinden

Wahl des Vorstands / Bestimmung der Organisation der Geschäftsstelle

Beilagen Teil 2: Delegiertenversammlung

Vertragsperiode 2016-2019: Botschaft und Antrag

Budget 2015

Budget 2016

Mit dem neuen Kantonalen Kulturförderungsgesetz (KKFG) wird die gemeinsame Finanzierung ausgeweitet. Neu werden auch Kulturinstitutionen ausserhalb der Zentrumsstadt Biel gemeinsam von den Standortgemeinden, dem Kanton und den übrigen Gemeinden mitfinanziert. Die vom Regierungsrat beschlossene Liste der «Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung» umfasst neun Institutionen in Biel, zwei Institutionen im Seeland und 12 Institutionen im Berner Jura.

Ab der Vertragsperiode 2016-2019 beteiligen sich alle Gemeinden der Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura (BBSBJ) an der Finanzierung der 23 Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung. Für die Finanzierung gelten drei Perimeter: Die Kulturinstitutionen in Biel werden von allen 101 Gemeinden der Region BBSBJ mitfinanziert. Die Kulturinstitutionen im Seeland und die Kulturinstitutionen im Berner Jura werden jeweils nur von den Gemeinden ihrer Teilregion mitfinanziert. Die Stadt Biel und die Gemeinde Evilard gehören als zweisprachige Gemeinden beiden Teilregionen an und beteiligen sich an der Finanzierung der Kulturinstitutionen im Seeland und im Jura bernois.

Schlussbericht zur Auswertung der Konsultation

Bericht für die Konsultation

Begleitbrief

Präsentation der Infoveranstaltung vom 24. Februar 2015

Unterlagen zur konstituierenden Versammlung und 1. Delegiertenversammlung vom 23. Juni 2015

Protokoll

Begleitbrief

Einladung und Traktanden

Beilagen Teil 1: Konstituierende Versammlung

Stimmkraft der Gemeinden

Wahl des Vorstands / Bestimmung der Organisation der Geschäftsstelle

Beilagen Teil 2: Delegiertenversammlung

Vertragsperiode 2016-2019: Botschaft und Antrag

Budget 2015

Budget 2016

Mit dem neuen Kantonalen Kulturförderungsgesetz (KKFG) wird die gemeinsame Finanzierung ausgeweitet. Neu werden auch Kulturinstitutionen ausserhalb der Zentrumsstadt Biel gemeinsam von den Standortgemeinden, dem Kanton und den übrigen Gemeinden mitfinanziert. Die vom Regierungsrat beschlossene Liste der «Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung» umfasst neun Institutionen in Biel, zwei Institutionen im Seeland und 12 Institutionen im Berner Jura.

Ab der Vertragsperiode 2016-2019 beteiligen sich alle Gemeinden der Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura (BBSBJ) an der Finanzierung der 23 Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung. Für die Finanzierung gelten drei Perimeter: Die Kulturinstitutionen in Biel werden von allen 101 Gemeinden der Region BBSBJ mitfinanziert. Die Kulturinstitutionen im Seeland und die Kulturinstitutionen im Berner Jura werden jeweils nur von den Gemeinden ihrer Teilregion mitfinanziert. Die Stadt Biel und die Gemeinde Evilard gehören als zweisprachige Gemeinden beiden Teilregionen an und beteiligen sich an der Finanzierung der Kulturinstitutionen im Seeland und im Jura bernois.

Schlussbericht zur Auswertung der Konsultation

Bericht für die Konsultation

Begleitbrief

Präsentation der Infoveranstaltung vom 24. Februar 2015